Die Gesamtvorstandssitzung hat am 29.05.2026 mit Wirkung ab dem 01.07.2026 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Aktive: 15,00Euro
Aktive ohne Zugang zur digitalen Zeitschrift
„Der Deutsche Rechtspfleger“: 13,00 Euro
Anwärter: 8,00 Euro
Pensionäre: 8,00 Euro
Pensionäre mit Zeitung: 8,00 Euro
Außerordentliches Mitglied: nach Vereinbarung
Regelungen zu Beitragssonderregelungen und -ermäßigungen siehe Beitragsordnung des BDR Hessen
Beitragsordnung des BDR Hessen