Die Mitgliederversammlung hat auf dem Rechtspflegertag in Darmstadt am 11.04.2013 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Aktive: 10,00 Euro
Aktive ohne Zeitung: 8,00 Euro
Anwärter: 5,00 Euro
Pensionäre: 5,00 Euro
Pensionäre mit Zeitung: 8,00 Euro
Außerordentliches Mitglied: nach Vereinbarung
*** § 11 Abs. 3 der Satzung für sogenannte "Altfälle" möglich
Sonderbezüge von Publikationen werden über die Bezirksgruppe abgerechnet.
Auf Antrag kann ein Mitglied das Ruhen (Elterzeit, etc.) der Mitgliedschsft (ohne Heft und Beitrag und dbb-Leistung) beantragen.
Beitragsordnung des BDR Hessen