Die Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – jetzt auch in Hessen

02. September 2026

Die Robe kommt nun auch für die hessischen Rechtspfleger

Manchmal kann es auch zügig gehen. Der Landesvorstand hat sich bei einem Gespräch im Mai bei Herrn Justizminister Heinz für eine Einführung der Robe für Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger auch in Hessen eingesetzt. Im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 02.09.2026 wurde die Änderung der Amtstrachtverordnung verkündet, so dass ab 01.11.2026 die Robe auch im Rechtspflegerbereich präsent sein wird und die Justiz ein einheitliches Erscheinungsbild bei Terminen und Verhandlungen zeigt. Dies ist eine weitere Aufwertung unseres Berufs, und zeigt auch nach Außen, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die zweite Säule der dritten Gewalt sind und unsere Verbandsarbeit tatsächliche positive Veränderungen erreicht.