Beiträge

Die Gesamtvorstandssitzung hat am 29.05.2026 mit Wirkung ab dem 01.07.2026 folgende Beitragsordnung beschlossen:

 

Aktive: 15,00Euro

Aktive ohne Zugang zur digitalen Zeitschrift
„Der Deutsche Rechtspfleger“: 13,00 Euro

Anwärter: 8,00 Euro

Pensionäre: 8,00 Euro

Pensionäre mit Zeitung: 8,00 Euro

Außerordentliches Mitglied: nach Vereinbarung

 

§ 11 Nr. 3 der Satzung für sogenannte "Altfälle" möglich

§ 10 der BeitrO:
Beitragssonderregelungen vor Inkrafttreten dieser Beitragsordnung haben Bestandsschutz.

Sonderbezüge von Publikationen werden über die Bezirksgruppe abgerechnet.

Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden. 

 

Beitragsordnung des BDR Hessen