Die Gesamtvorstandssitzung hat am 29.05.2026 mit Wirkung ab dem 01.07.2026 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Aktive: 15,00Euro
Aktive ohne Zugang zur digitalen Zeitschrift
„Der Deutsche Rechtspfleger“: 13,00 Euro
Anwärter: 8,00 Euro
Pensionäre: 8,00 Euro
Pensionäre mit Zeitung: 8,00 Euro
Außerordentliches Mitglied: nach Vereinbarung
§ 11 Nr. 3 der Satzung für sogenannte "Altfälle" möglich
§ 10 der BeitrO:
Beitragssonderregelungen vor Inkrafttreten dieser Beitragsordnung haben Bestandsschutz.
Sonderbezüge von Publikationen werden über die Bezirksgruppe abgerechnet.
Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden.
Beitragsordnung des BDR Hessen