Robe für Rechtspfleger zum 01.11.2026 nun auch in Hessen
Die Robe kommt nun auch für die hessischen Rechtspfleger
Das Gespräch des BDR Landesvorstandes am 22. Mai 2026 mit dem Hessischen Justizminister Heinz hat sehr zeitnah Wirkung gezeigt. Was in anderen Bundesländern mit einer deutlichen Präsentation vorgestellt wurde, hat sich in Hessen erst einmal im Stillen vollzogen:
Hessische Rechtspfleger haben ab 01.11.2026 nun in gerichtlichen Terminen auch die Möglichkeit eine Robe zu tragen. Über die Amtstracht wird der gerichtliche Charakter einer Entscheidung besser sichtbar. Daher wurde sich schon seit längerer Zeit dieser Schritt von vielen Kolleginnen und Kollegen gefordert. Mit dem Tragen der Robe wird es nun auch einfacher werden auch bei schwierigem Publikum sich Respekt und Gehör zu verschaffen. Die Änderung der Amtstrachtverordnung wurde durch den Hessischen Justizminister am 19. August 2026 unterschrieben und kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 53 vom 02. September 2026 nachgelesen werden.